AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tanjas Pfotentreff
Tanja Pfeiffer
Im Langsee 4
65428 Rüsselsheim
DEUTSCHLAND
Mobil: 0176-43290576
E-Mail: Hutatanjaspfotentreff@web.de
Vertretungsberechtigte:
Tanja Pfeiffer
Geschäftsbedingungen :
1.) An der Betreuung können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen
Impfschschutz verfügen. Schäden, die durch eine Ansteckung einer Krankheit
entstehen, haftet der Hundehalter/Besitzer.
2.) Der Hundehalter/Besitzer versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für
seinen Hund/Hunde besteht.
3.) Bei Spaziergängen im Gelände ( Wald, Feld, Wiesen, Strasse etc.) bestehen
Unfallgefahren für Hunde. Bei Verletzung oder plötzlich auftretende Krankheit des
Hundes, setzen wir die Einverständnis des Hundehalters/Besitzers vorraus, umgehend
einen Tierarzt aufzusuchen.Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter/Besitzer.Dieses
gilt für ALLE betreuten Örtlichkeiten.Der Hundehalter/Besitzer stimmt zu, dass der
betreute Hund nach ermessen des Tierarztes behandelt werden darf. Der
Hundehalter/Besitzer bestätigt , dass eine Gewährleistung über eine 24 Stunden
Beobachtung seitens Tanjas Pfotentreff NICHT statt findet. Durch trinken aus Pfützen, Bächen und Seen, kann es zu Krankheiten kommen, wie z.BSP. blutiger Durchfall, Erbrechen, Übelkeit usw. Der Hundehalter/Besitzer, wurde diesbezüglich vollständig durch Tanjas Pfotentreff aufgeklärt. Die Verantwortung und die jeweiligen Kosten, trägt ausschließlich der Hundehalter/Besitzer.
4.) Mit der Unterschrift bestätigt der Hundehalter/Besitzer, dass ihm die Gefahr
bewusst ist, dass es bei der Haltung von mehreren Hunden , sowie durch heftiges
spielen, laufen durch Gelände ( Wald, Wiesen, Felder, Strassen etc.) zu
Bissverletzungen oder anderen Verletzungen kommen kann.Auch hier trägt der
Hundehalter/Besitzer die Kosten für Tierarzt, Klinik usw.
5.) Unkastrierte Hündin: Sollte die Hündin während des Aufenthaltes läufig werden,
oder ist es bei Betreuungsantritt schon, ohne Tanjas Pfotentreff rechtzeitig darüber zu
informieren, wird wegen Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro
fällig.Müsste aufgrunddessen der Hund abgeholt werden, gibt es keine
Rückerstattung der restlichen Betreuungsgebühr. Für eventuelle Trächtigkeit, oder
andere tierärztliche Aufwände/Kosten, übernimmt Tanjas Pfotentreff keine
Verantwortung. Diese bleibt Einzig und Alleine beim Hundehalter/Besitzer.
6.) Unkastrierter Rüde : Sollte es sich bei dem betreuten Hund um einen unkastrierten
Rüden handeln, egal welchen Alters oder Grösse, wird der Hundehalter/Besitzer
darauf hingewiesen, dass es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen mit
anderen unkastrierten sowie kastrierten Rüden oder auch Hündinnen (egal ob
kastriert oder unkastriert) kommen kann. Die Verantwortung für eventuelle
Verletzungen , welche durch Streitigkeiten, aufdringliches Verhalten oder Dominanz
entstanden sind , trägt alleinig der Hundehalter/Besitzer.Tanjas Pfotentreff behält sich
das Recht vor, jederzeit den Hund umgehend abholen zu lassen. Es gibt in diesem Fall
keine Rückerstattung der Betreuungsgebühr.
7.) Es findet keine Betreuung ohne vorherigen Probetag statt. Sollte seitens des
Hundehalters/Besitzers kein Probetag zu stande kommen, und er trotzdem den Hund
in Obhut geben wollen, so trägt dieser die vollständige Verantwortung und das Risiko
über eine eventuelle vorzeitige Abholung. Auch sollte sich herausstellen, der zu
betreute Hund sich aus irgendwelchen Gründen nach Eingewöhnung nicht mehr in das
Rudel einfügt und dadurch zu Unruhen und Streitigkeiten kommt, muss dieser
umgehend aus der Betreuung abgeholt werden. Es findet auch hier keine
Rückerstattung der Betreuungsgebühr statt.
8.) Verstirbt ein Tier, oder muss aufgrund von Alter oder Krankheit während der
Betreuungszeit eingeschläfert werden, haftet Einzig und Alleine der
Hundehalter/Besitzer und trägt auch damit alle zusammenhängenden Kosten. Die
Euthanasie erfolgt nur in Absprache mit dem Hundehalter/Besitzer, sofern dieser
erreichbar ist.
9.) Sollte sich das Tier unbemerkt vom Grundstück/Gelände entfernen, oder entläuft
bei einem Spaziergang und kommt dadurch zu Schaden, haftet der
Hundehalter/Besitzer.
10.) Urlaubsbetreuung: Sollte der Hundehalter/Besitzer den gebuchten Termin
kurzfristig ( weniger wie 2 Wochen) absagen, wird die Hälfte der Betreuungsgebühr (
Stornogebühr) trotzdem fällig und muss auf das unten genannte Konto überwiesen
werden.Dieses gilt nicht, wenn das Tier verstirbt.
11.) Wird die Anmeldung für die Tagesbetreuung ordnungsgemäß ausgefüllt und
unterschrieben, gilt der Vertrag als verbindlich zwischen dem Hundehalter/Besitzer
und Tanjas Pfotentreff als geschlossen. Sollte dieser aus irgendwelchen Gründen
(ausgenommen Hund ist verstorben) nicht eingehalten werden, und der Hund kommt
kurzfristig nicht zum ausgemachten Betreuungsantritt, wird trotzdem der monatliche
Gebührensatz fällig.Auch hier gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen seitens des
Hundehalters/Besitzers. Sollte Hund oder Halter erkranken, und kann aufgrundessen
nicht die Betreuung zum ausgemachten Termin antreten, wird zur Bestätigung ein
ärtzliches Attest verlangt, um einen eventuellem Vertragsbruch seitens des
Hundehalter/Besitzers auszuschliessen.
12.) Kündigungsfrist Tagesbetreuung : Die Kündigungsfrist von seitens des
Hundehalters/Besitzers beträgt 4 Wochen und muss frühzeitig mitgeteilt
werden.Tanjas Pfotentreff kann jederzeit unter Angaben von Gründen das
Geschäftsverhältnis beenden.
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